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ZEITSPIEGEL
Eine Lawine von Anforderungen an verschiedene bayerische Stadtverwaltungen hat der Bundesgerichtshof ausgelöst, der vor einigen Monaten entschieden hat, daß diejenigen Städte wiedergutmachungspflichtig im Verhältnis 1:1 sind, die 1945 und 1946 bei früheren Nationalsozialisten Kleider und Haushaltsgegenstände entschädigungslos enteigneten.
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