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Geheiligte Etatsprinzipien?
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt von der zweiten Lesung des Verkehrsfinänzgesetzes zurück. Recht unbefriedigend ist die Ablehnung der Zweckbindung für die aus der Mehrbelastung des Straßenverkehrs aufkommenden Restbeträge (also für das, was nach Abzug der für Bundesbahn und Autobahnbau beiseite gelegten Summen noch übrig ist) zugunsten des "allgemeinen" Straßenbaues.
↗ https://www.zeit.de/1955/12/geheiligte-etatsprinzipien