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Sextaner auf Widerruf
Der Zweite Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hat als Berufungsinstanz ein Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichts bestätigt, in dem die Einschulung von Sextanern auf Widerruf als verfassungswidrig bezeichnet und verboten wird.
↗ https://www.zeit.de/1955/12/sextaner-auf-widerruf