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Eigentumsschutz
Mit der Entscheidung über den Fall Lippmann ist nichts zur Anerkennung der Sowjetzonenrepublik oder der dort herrschenden Rechtssystems gesagt, auch wenn es problematisch ist, das Eigentum an Geldern zu schützen, die zur Agitation gegen die Bundesrepublik bestimmt waren", so Landgerichtsdirektor Dr.
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