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Hessische Pensionen
In Hessen gibt es ein Gesetz über die Bezüge und Pensionen der Minister. In ihm wird bestimmt, daß eine selbständige oder unselbständige Berufstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Höhe der Pensionen bis zu zehn Jahren angerechnet werden kann.
↗ https://www.zeit.de/1955/07/hessische-pensionen