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Der Stein des Anstoßes
In dem Künstlerdorf Worpswede ist mit der Auseinandersetzung um den Grabstein des kürzlich verstorbenen Müllers Heinrich Schwenke ein Präzedenzfall dafür geschaffen, ob die Landes-Friedhofsordnung, die berechtigten Grundsätze des Kirchenvorstandes oder die Pietät der Hinterbliebenen und der Wunsch des Verstorbenen maßgebend für die Ausgestaltung des Grabmales sei.
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