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Recht für Dr. Ernst
Die französische Justiz hat sich sehr viel Zeit gelassen, diese Anklage zu erheben. Nach dem Kriege hatte man weder in Paris noch in Straßburg an einen Kriegsverbrecherprozeß gegen Ernst gedacht, denn die Korrektheit seiner Amtsführung als Oberbürgermeister von Straßburg wurde auch von den Franzosen anerkannt.
↗ https://www.zeit.de/1955/02/recht-fuer-dr-ernst