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KPD-Verbot – warum jetzt?
Die Bundesregierung hat an das Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Kommunistische Partei Deutschlands als verfassungswidrig zu erklären, Sie mit allen ihren Teilorganisationen aufzulösen, die Schaffung von Tarn- und Ersatzorganisationen zu verbieten und das Vermögen der Partei und ihrer Teilorganisationen zugunsten des Bundes zu gemeinnützigen Zwecken einzuziehen.
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