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Notstandsrecht und Oberbefehl

Die Frage des Notstandsrechts, das nach den Pariser Vereinbarungen in das Grundgesetz eingebaut werden soll, um einen Verzicht der Besatzungsmächte auf ihre jetzigen Notstandsbefugnisse zu ermöglichen, ist eine Frage von sehr hoher politischer Bedeutung, auch wenn die Sachverständigen des Auswärtigen Amtes auf dem Standpunkt stehen, daß es sich nur um die Rechtsgrundlage zu Maßnahmen handele, die auf Grund eines etwaigen Angriffs oder einer Bedrohung von außen notwendig werden könnten.

https://www.zeit.de/1954/45/notstandsrecht-und-oberbefehl
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