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Wahlgelder – Wahlschlager
Der Artikel 21 des Grundgesetzes verlangt, daß die Parteien "über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben", wobei ein Bundesgesetz "das Nähere regeln" soll.
↗ https://www.zeit.de/1954/46/wahlgelder-wahlschlager