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HV der DEGO
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat nunmehr den Frankfurter Rechtsanwalt Willy Tormann – in seiner Eigenschaft als Vertreter einer Aktienminderheit der Aktionäre der Deutschen Golddiskontbank AG (DEGO), deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitales übersteigen – zur Einberufung einer HV der DEGO zum Zweck der Wahl eines AR ermächtigt und RA Tormann zum Vorsitzenden dieser HV bestimmt.
↗ https://www.zeit.de/1954/47/hv-der-dego