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Örtlicher Beratungs- und Entscheidungsverband
Da auch bei der bestmöglichen Aufteilung der Aufgaben unvermeidlich ist, daß mehrere Träger der Hilfe in einem Haushalt oder gar bei einer Person zusammenwirken, und da erfahrungsgemäß eine gerechte Abstimmung der Leistungen verschiedener Träger durch zentrale Regelungen niemals gelingt, wird vorgeschlagen, daß sämtliche Träger der sozialen Hilfe eine einheitliche örtliche Verwaltungsstelle auf der Stadt- und Kreisebene bilden.
↗ https://www.zeit.de/1954/47/oertlicher-beratungs-und-entscheidungsverband