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Wohlfahrtsstaat – ein Scheinerfolg
Mit der Reichsversicherungsordnung wurde ein Sozialprogramm entworfen, das den Staat zum gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft bestellte und ihm bestimmte soziale Aufgaben übertrug, zu deren Bewältigung sich die Gesellschaft im Trubel einer stürmischen Industrialisierung außerstande gezeigt hatte.
↗ https://www.zeit.de/1954/41/wohlfahrtsstaat-ein-scheinerfolg