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Bekanntmachung zur Börseneinführung von 4% igen Schuldverschreibungen auf Grund des Altsparergesetzes
Der Bundesminister für Wirtschaft gibt im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Altsparergesetzes vom 6.
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