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Nicht zumutbar
Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat kürzlich entschieden, daß die Gesetze über die Gewährung von bezahlten Hausarbeitstagen an Frauen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nicht den Gleichberechtigungsparagraphen des Grundgesetzes widersprechen und daher weiter rechtskräftig sind.
↗ https://www.zeit.de/1954/30/nicht-zumutbar