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Nur ein Antrag?
Der Rechnungshof soll die Gebarung aller unter öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögenschaften überprüfen, und zwar auch für die zurückliegende Zeit.
↗ https://www.zeit.de/1954/24/nur-ein-antragDer Rechnungshof soll die Gebarung aller unter öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögenschaften überprüfen, und zwar auch für die zurückliegende Zeit.
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