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Alte Rechtslage wieder hergestellt
Die Verabschiedung einer Gesetzesnovelle im Bundestag, nach der für die vor dem 1. Juni 1953 abgeschlossenen dreijährigen Sparverträge die Steuervergünstigung in der alten Form – Abzugsfähigkeit der Sparraten in voller Höhe bei der Einkommensteuer außerhalb des Pauschbetrages von 624 DM – erneut zulässig wird, läßt die betroffenen Sparer wieder an die Kontinuierlichkeit der Gesetzgebung glauben.
↗ https://www.zeit.de/1954/14/alte-rechtslage-wieder-hergestellt