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Höhere Pflichtgrenzen der Arbeitslosenversicherung?
In dem Bestreben, die (ohnedies beträchtlichen) finanziellen Reserven der Arbeitslosenversicherung noch mehr zu vergrößern und zusätzliche Mittel für Notstandsarbeiten, für die produktive Erwerbslosenfürsorge und für weitere (in ihrer Auswirkung immer problematischer werdende) Sonderaktionen zu gewinnen, hat Präsident Scheuble von der Nürnberger "Bundesanstalt" den Vorschlag gestartet, die Pflichtgrenze in der Arbeitslosenversicherung zu erhöhen: nämlich von bisher 750 DM Monatseinkommen auf 100
↗ https://www.zeit.de/1954/15/hoehere-pflichtgrenzen-der-arbeitslosenversicherung