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Kindertausch in Rinteln
Frau Dreyer aus Rolfshagen bei Rinteln hat einen Anspruch auf Ersatz der Vermögensverluste und auf Schmerzensgeld; denn wenn eine Frau zur Entbindung in ein Krankenhaus eingeliefert wird, hat sie auf jeden Fall einen Anspruch auf ihr eigenes Kind, Das ist der Tenor eines Zwischenurteils vom Landgericht Hannover gegen den Landkreis Grafschaft Schaumburg als dem Träger des Kreiskrankenhauses Rinteln.
↗ https://www.zeit.de/1954/16/kindertausch-in-rinteln