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Verfassungsklage des Sparers
Die im Zuge der "Kleinen Steuerreform" erfolgte Streichung der Ziff. 3 § 41 Abs 1 des EStG, durch die bei bisher steuerbegünstigten Kapitalansammlungsverträgen die festgelegten Sparraten nicht mehr voll als steuerfreier Betrag anerkannt werden, wird jetzt zu einer Feststellungsklage beim Bundesverfassungsgericht führen.
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