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Nivellierte Lehrergehälter?
Der im öffentlichen Dienst geltende Grundsatz, daß dem höheren Einkommen eines Beamten eine höherwertige Aufgabe entsprechen soll, ist auf Lehrer und Richter in der Regel nicht anwendbar.
↗ https://www.zeit.de/1954/07/nivellierte-lehrergehaelter