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Ein gutes Beispiel
Für 1953 ist die Körperschaftssteuer von 60 auf 30 v. H. auf den auszuschüttenden Gewinn, gesenkt worden, das heißt, daß die Aktiengesellschaften, ohne tiefer in den Geldbeutel zu greifen, ihren Aktionären eine höhere Dividende als für 1952 zur Verfügung stellen können.
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