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Schlußstrich unter die Kriegsfolgen
Gesetztechnisch hat sich bei uns der Begriff des "Kriegsfolgenschlußgesetzes" eingebürgert; man meint damit, daß eine Art Schlußstrich unter die Kriegsfolgen, für die der Staat in irgendeiner Form noch haftbar ist, gezogen werden sollte.
↗ https://www.zeit.de/1954/08/schlussstrich-unter-die-kriegsfolgen