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Freiwilliger Zwang
Durch Vermittlung des Bundesinnenminister" hat der Bundeskanzler die "freiwillige Selbstkontrolle des deutschen Films" in Biebrich bei Wiesbaden aufgefordert, den Film "Bis fünf Minuten nach zwölf" noch einmal vorzuführen und zu überprüfen, zu dem unausgesprochenen, aber nicht mißzuverstehenden Zweck, ihn nachträglich doch noch durch diese demokratische Institution verbieten zu lassen, nachdem die Polizeiminister der Länder auf einen Wink des Bundeskanzlers hin ihn bereits auf autoritäre Weise v
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