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Exportabrede: Vorstufe für Europakartell
Frage: Ich war einigermaßen überrascht, daß man den ursprünglichen § 5, Wer dem "Außenhandel" im allgemeinen gewidmet war, in der neuen Fassung in drei Paragraphen – nämlich § 5 Ausfuhrkartell und § 5a und § 5b, internationales Kartell, geteilt hat.
↗ https://www.zeit.de/1953/46/exportabrede-vorstufe-fuer-europakartell