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Nicht gar zuviel Ermessensspielraum!
Frage: Vielleicht würde eine gute Definition des Leistungswettbewerbs sogar entbehrlich machen, die Ausnahmen so stark zu akzentuieren, was zugleich eine kürzere und damit bessere Fassung des Gesetzestextes erlauben würde.
↗ https://www.zeit.de/1953/46/nicht-gar-zuviel-ermessenspielraum