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Gemeingefährlich
Einweisungen in Heil- und Pflegeanstalten ohne richterlichen Entscheid sind seit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949 rechtsungültig", heißt es in einer Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes, durch die der Stadtverwaltung und den Polizeibehörden Wiesbadens das Recht bestritten wird, einen nach ärztlichem Gutachten gemeingefährlichen Geisteskranken länger als einen Tag in Gewahrsam zu halten oder ihn zwangsweise in eine Heilanstalt zu bringen.
↗ https://www.zeit.de/1953/47/gemeingefaehrlich