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Steuerfreie Rücklagen
Für Wirtschaftsgüter, die infolge höherer Gewalt aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind, können steuerfreie Rücklagen gebildet werden, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Entschädigung oder dem Anspruch darauf und dem Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts.
↗ https://www.zeit.de/1949/02/steuerfreie-ruecklagen