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Gesamtplanung für das Braunkohlenrevier
Nach einer längeren ersten Aussprache im Kabinett von Nordrhein-Westfalen über den Gesetzentwurf betreffend die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet wurde beschlossen, daß zunächst noch die beteiligten Ressorts der verschiedenen Ministerien gehört werden sollen, bevor der endgültige Entwurf vom Kabinett an den Landtag weitergeleitet wird.
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