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Abzugsfähigkeit wurde anerkannt
Vermögenssteuerzahlungen waren ebenso wie Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerzahlungen bis zum Jahre 1945. bei der Berechnung des einkommensteuerpflichtigen Einkommens (oder des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes) nicht abzugsfähig.
↗ https://www.zeit.de/1948/51/abzugsfaehigkeit-wurde-anerkannt