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Export ohne Knebel
Welch erfreulicher Ausblick: Der Exporteur braucht nur noch seiner Außenhandelsbank ein "Export-Kontrolldokument" in vierfacher Ausfertigung einzureichen! Und dies, nachdem nicht nur der Vertrag mit dem ausländischen Kunden längst geschlossen ist, sondern auch nachdem im Inlande die Ware beschafft ist.
↗ https://www.zeit.de/1948/43/export-ohne-knebel