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Sozialisierte Kohle
Der deutsche Kohlenbergbau ist durch eine Verfügung, der Militärregierung unter dem Gesetz Nr. 52 beschlagnahmt. Aus einer kürzlich gefallenen Äußerung von General Clay ging ferner hervor, daß nach Ansicht der Militärgouverneure die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse in der Kohlenindustrie nicht von den gegenwärtigen Länderparlamenten und -regierungen, sondern später von einem deutschen Parlament zu entscheiden sei.
↗ https://www.zeit.de/1948/33/sozialisierte-kohle