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Doppelte Rechtsprechung

Im "Dritten Reich" war es ein häufiges Begebnis, daß Ehrungen gewisser Persönlichkeiten, die gewissen anderen aus irgendeinem Grunde nicht genehm waren, gegen die man aber keine hinreichenden offiziellen Unterdrückungsgründe zur Hand hatte, durch halbamtliche Flüsterpropaganda als "unerwünscht" erklärt und unterbunden wurden.

https://www.zeit.de/1948/29/doppelte-rechtsprechung
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