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Unvermeidlich
Die Militärgouverneure der Doppelzone haben eine Erhöhung des Kohlenpreises um 7,50 DM je t ab 1. August angeordnet, Diese Notstandsmaßnahme wurde verfügt, weil der Wirtschaftsrat noch Ferien hat und die Kohlenförderung andernfalls ernstlich in Frage gestellt sei.
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