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Die amtliche Bekanntmachung
An alle Verbraucher werden ab sofort die Vorbestellungen auf Haushaltungsvorstände ausgegeben, wobei als Haushalt die Personenzahl gut, die die gerasterten Abschnitte der Körperschaftssteuer gemeinsam bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragt.
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