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Rechtsmittelverzicht
Ein beliebtes Mittel, bei Steuerzuwiderhardlungen, die durch Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen aufgedeckt werden, die unerfreuliche Angelegenheit möglichst einfach und schnell für alle Beteiligten zu erledigen, ist der Rechtsmittelverzicht des Steuerpflichtigen.
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