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Deutschlands völkerrechtliche Vertretung
Seit der "bedingungslosen Kapitulation" jet das deutsche Volk ohne völkerrechtliche Vertretung. Es hat keine Organe, durch die es völkerrechtlich handeln könnte: keinen Reichspräsidenten, keinen Reichskanzler, keinen Minister des Auswärtigen, keine diplomatischen oder konsularischen Vertreter.
↗ https://www.zeit.de/1947/50/deutschlands-voelkerrechtliche-vertretung