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Schwarze Geschäfte steuerpflichtig
Nach dem geltenden Steuerrecht zählen zu den steuerbaren Einnahmen grundsätzlich alle Güter, die dem Steuerpflichtigen in Geld oder Geldeswert zufließen, und zwar ohne Rücksicht auf den rechtlichen und tatsächlichen Grund der Vereinnahmung.
↗ https://www.zeit.de/1947/07/schwarze-geschaefte-steuerpflichtig