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Das Ausfuhrverfahren
Bis zu einer Neuregelung des Ausfuhrverfahrens für die britische und US-Zone wurde bestimmt, daß Ausfuhranträge von deutschen Ausfuhrfirmen beim Wirtschaftsministerium des betreffenden Landes einzureichen sind.
↗ https://www.zeit.de/1946/42/das-ausfuhrverfahren