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Die Würde des Anwaltstandes
Erich Ebermayer hat in seinem Artikel "Der freie Verteidiger" in Nr. 37 der "Zeit" vom 31. Oktober 1946 dargelegt, daß die Freiheit des Anwalts Voraussetzung seiner Würde sei Der Anwalt, der im Strafprozeß einen Angeklagten vertritt, ist nicht mehr der Vertreter der Interessen des Angeklagten.
↗ https://www.zeit.de/1946/39/die-wuerde-des-anwaltstandes