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Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG: Bei Langzeiterkrankung: Leasingraten für Bikeleasing-Dienstrad werden erstattet
In einem Fall vor dem Arbeitsgericht Aachen stritten sich eine Arbeitgeberin und ihr Mitarbeiter über dessen Dienstrad-Leasingraten, welche aufgrund der Zahlung von Krankengeld vorerst angehalten und später von seinen ersten Entgeltzahlungen nach Wiederantritt abgezogen wurden. Der Mann forderte die gezahlten Beträge für diesen Zeitraum zurück und verlor den Prozess. Mit einem Vertrag* beim Bikeleasing-Service wäre es zu diesem Rechtsstreit nicht gekommen.
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