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Optimed: Optimed Programm erhält Erstattungsfähigkeit gemäß § 43 SGB V / Neue Perspektiven in der Adipositas-Therapie
Das Optimed Programm, ehemals bekannt als Optifast 52, wurde gemäß § 43 SGB V als erstattungsfähig anerkannt. Diese Klassifizierung ermöglicht es, dass die Kosten für die Teilnahme am Programm von den gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden können. Für Menschen mit starkem Übergewicht eröffnet sich damit ein erleichterter Zugang zu einer bewährten Therapie.
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