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Produktpräsentation: Supermärkte dürfen Schockbilder auf Zigaretten an der Kasse verdecken
Supermärkte dürfen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln im Verkaufsautomaten verdecken, urteilt das Münchner Landgericht. Für Tabakindustrie und Einzelhandel geht von dem Prozess eine Signalwirkung aus.
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