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Urteil des Bundessozialgerichts: Kasse muss Rollstuhlfahrer Treppensteighilfe bezahlen
Mobile Treppensteighilfen für Rollstuhlfahrer müssen einem Gerichtsurteil zufolge von der Pflegekasse bezahlt werden - wenn dadurch eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird.
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