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Spenden: Bundesfinanzhof will steuerliche Gemeinnützigkeit von Attac überprüfen

Das oberste deutsche Steuergericht will die steuerliche Gemeinnützigkeit der Nichtregierungsorganisation Attac überprüfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) folgt damit einer Beschwerde des Frankfurter Finanzamtes, das die Steuerbefreiung von Attac aufgehoben hatte und anschließend vom Hessischen Finanzgericht gezwungen wurde, den Bescheid zurückzunehmen.

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