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Oberverwaltungsgericht schränkt Haftung für Flüchtlingsbürgen ein
Wer die Bürgschaft für syrische Flüchtlinge übernommen hat, muss auch dann noch die Lebenshaltungskosten tragen, wenn der Asylbeantragende den Flüchtlingsstatus anerkannt bekommt.
↗ https://www.wiwo.de/politik/deutschland/fuer-fluechtling-gebuergt-gericht-schraenkt-die-haftung-ein/20690084.html