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BGH Urteil zu Immobilienkrediten: Widerrufsbelehrung muss sich nicht grafisch abheben
Die Verbraucherzentralen raten, sich die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag genau ansehen, denn ein Formfehler kann sich finanziell auszahlen. Man kann es mit der Fehlersuche aber auch ΓΌbertreiben, meint der BGH.
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