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Rotbäckchen: Saft darf weiter mit "lernstark" werben

Darf ein Saft als „lernstark“ beworben werden? Verbraucherschützer sind dagegen. Am Bundesgerichtshof sieht man das anders: Die Bezeichnung verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter am Donnerstag.

https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/rotbaeckchen-saft-darf-weiter-mit-lernstark-werben/12709282.html
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