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Internet-Portal: Zahnärzte müssen sich Preisvergleich stellen

Der Bundesgerichtshof hat den Preisvergleich von Zahnärzten im Internet erlaubt. Solche Angebote verstießen nicht gegen Berufsrecht. Die Vorinstanzen hatten noch anders entschieden. Zwei Zahnärzte aus Bayern hatten sich gegen das Internetportal „2te-Zahnarztmeinung.de“ gewehrt – letztlich ohne Erfolg. Rechtsanwalt Florian Geyer von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek sieht in dem Urteil eine Stärkung des Wettbewerbs.

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