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Dividendenbesteuerung: Erfolgslose Flucht vor der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungssteuer ist nahezu lückenlos. Auch bei Aktien, die ausländische Konzerne wahlweise statt eine Bardividende ausschütten, kassiert der Fiskus 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Steuerfrei sind dagegen Dividenden, die Aktiengesellschaften aus Kapitalrücklagen zahlen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Anleger die Aktie vor 2009 erworben haben.
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